Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gute Fahrt 360 – Buchungsportal und Simulatornutzung
Anbieter: GuteFahrt360 Uwe Krenz
Anschrift: Am Turm 14 03046 Cottbus
Kontakt: info@gutefahrt360.de | 0355 3555184
Register: Amtsgericht Cottbus, HRB 16293 CB | USt-IdNr. DE365293038
Stand: 26. August 2026 | Version 1.0
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Geltungsbereich in Kürze: Diese Bedingungen regeln Kundenkonten, Onlinebuchungen, Einzeltermine, 5er- und 10er-Pakete, Fahrschul- und Reha-Kontingente sowie die Nutzung von Fahrsimulatoren. Für Kauf, Miete, Teststellung oder Transport eines Simulators gelten gesonderte Verträge. |
§ 1 Anbieter, Geltung und Rangfolge
1.1 Diese Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Registrierung und Nutzung des Portals Gute Fahrt 360 sowie für Verträge über Simulatorleistungen, die über gutefahrt360.de, das Kundenportal, vor Ort oder über eine angeschlossene Organisation gebucht werden.
1.2 Vertragspartner ist grundsätzlich die Gute Fahrt UG (haftungsbeschränkt). Wird eine Session durch einen anderen Betreiber erbracht oder vermittelt, wird der abweichende Vertragspartner vor Abschluss der Buchung und in der Buchungsbestätigung bezeichnet.
1.3 Für Fahrschulen, Reha-Einrichtungen und sonstige Unternehmer gelten zusätzlich die jeweilige Kooperations-, Kontingent-, Miet- oder Leistungsvereinbarung. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Produktbeschreibung gehen diesen AGB vor.
1.4 Diese AGB gelten nicht für den Kauf, die Miete, eine Teststellung, den Transport oder die Installation von Simulatorhardware, soweit sie nicht ausdrücklich in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
§ 2 Begriffe und Vertragsrollen
2.1 „Kunde“ ist die Person oder Organisation, die ein Konto anlegt, eine Leistung bucht oder ein Paket beziehungsweise Kontingent erwirbt. „Teilnehmer“ ist die Person, die die gebuchte Simulatorleistung tatsächlich nutzt. Kunde und Teilnehmer können identisch sein.
2.2 „Organisation“ ist insbesondere eine Fahrschule, Reha-Einrichtung oder ein sonstiger Vertragspartner, der Teilnehmer einlädt, zuordnet, Termine bucht oder Kontingente bereitstellt.
2.3 „Einheit“ bezeichnet eine bezahlte oder von einer Organisation bereitgestellte Berechtigung zur Buchung einer konkreten Simulatorleistung. Jede bestätigte Session erhält eine eigene Buchungsreferenz beziehungsweise einen eigenen QR-Code.
§ 3 Benutzerkonto, Registrierung und Organisationszuordnung
3.1 Die Registrierung eines Kontos ist kostenlos. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung entsteht erst nach Maßgabe von § 4. Der Nutzer hat richtige und vollständige Angaben zu machen und seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
3.2 Jeder Nutzer darf grundsätzlich nur ein persönliches Konto führen. Zugangsdaten, Buchungslinks, QR-Codes und Trainingscodes sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Handlungen über das Konto werden dem Kontoinhaber zugerechnet, soweit er sie veranlasst oder schuldhaft ermöglicht hat.
3.3 Besteht bereits ein persönliches Konto, wird eine neue Zuordnung zu einer Fahrschule oder anderen Organisation erst wirksam, nachdem der Kontoinhaber die Zuordnung über den vorgesehenen Link oder im Portal bestätigt hat. Bei neu angelegten Teilnehmern wird die Zuordnung im Registrierungs- und Einladungsprozess transparent angezeigt.
3.4 Eine Organisationszuordnung berechtigt die Organisation nur zu den im Portal ausgewiesenen organisatorischen Informationen und Funktionen. Private Buchungen und private Guthaben bleiben von Organisationskontingenten getrennt.
3.5 Nutzer müssen technische oder sicherheitsrelevante Störungen sowie den Verdacht auf eine unbefugte Kontonutzung unverzüglich mitteilen.
§ 4 Angebot, Buchungsablauf und Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung von Produkten, Preisen und freien Terminen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchung beziehungsweise mit dem Einlösen einer Einheit ein verbindliches Angebot ab.
4.2 Während des Zahlungs- oder Einlösevorgangs kann der ausgewählte Termin für einen begrenzten Zeitraum vorläufig reserviert werden. Eine solche Vorreservierung ist noch keine Buchungsbestätigung und endet automatisch, wenn Zahlung oder Einlösung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
4.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung erfolgreich bestätigt beziehungsweise das erforderliche Guthaben oder Kontingent wirksam reserviert wurde und Gute Fahrt 360 die Buchungsbestätigung versendet oder im Portal bereitstellt.
4.4 Der Kunde erhält die Vertragsinformationen einschließlich Termin, Produkt, Standort, Preis beziehungsweise verwendeter Einheit, Stornoregel und Buchungsreferenz auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.
4.5 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; maßgeblich ist die deutsche Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Leistungsumfang und Abgrenzung
5.1 Art, Dauer, Standort, Simulatorart, Trainingsinhalt, Rüstzeit, Betreuung und gegebenenfalls Auswertung ergeben sich aus der bei der Buchung angezeigten Produktbeschreibung.
5.2 Simulatortraining ist eine zusätzliche Trainings- und Übungsmöglichkeit. Es ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunde, keine Fahrerlaubnisprüfung, keine medizinische oder psychologische Begutachtung und keine behördliche Eignungsfeststellung.
5.3 Gute Fahrt 360 schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg, das Bestehen einer Prüfung, eine Verbesserung der realen Fahrleistung oder die Verfügbarkeit eines bestimmten Trainingsszenarios, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
5.4 Leistungsdaten, Auswertungen oder Kompetenzberichte werden nur geschuldet, wenn sie Bestandteil der gebuchten Produktbeschreibung sind. Ergebnisse aus einer Simulation dürfen nicht als alleiniger Nachweis der sicheren Teilnahme am realen Straßenverkehr verwendet werden.
§ 6 Preise, Zahlung und Rechnung
6.1 Für Verbraucher gelten die im Buchungsprozess angezeigten Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Preis im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung oder des Paketkaufs.
6.2 Einzeltermine und Privatkundenpakete sind grundsätzlich vor Bestätigung online zu bezahlen. Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder einen anderen im Checkout benannten Zahlungsdienst erfolgen. Es gelten ergänzend dessen Zahlungsbedingungen, ohne dass dadurch die Pflichten von Gute Fahrt 360 gegenüber dem Kunden eingeschränkt werden.
6.3 Fahrschulen und andere Organisationen zahlen je nach Einzelvereinbarung per Vorauszahlung, Kontingent oder Rechnung. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin fällig.
6.4 Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie wirksam zurückgebucht, darf Gute Fahrt 360 die zugehörige Vorreservierung oder Buchung aufheben, sofern der Kunde die Zahlung nicht unverzüglich auf anderem zugelassenem Weg nachholt.
§ 7 Pakete, Guthaben und Kontingente
7.1 Bei einem 5er- oder 10er-Paket werden nach erfolgreicher Zahlung einzelne buchbare Einheiten im Kundenkonto gutgeschrieben. Bei der Terminwahl wird genau eine passende Einheit reserviert und nach ordnungsgemäßer Durchführung verbraucht.
7.2 Entgeltlich erworbene Privatkundeneinheiten können bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Erwerbs gebucht werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Unentgeltliche Aktionsguthaben dürfen mit einer kürzeren, bei Gewährung deutlich angegebenen Gültigkeit versehen werden.
7.3 Pakete und Einheiten sind grundsätzlich kontobezogen und nicht ohne Zustimmung von Gute Fahrt 360 übertragbar. Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, soweit kein Widerrufs-, Rücktritts-, Erstattungs- oder sonstiger gesetzlicher Anspruch besteht.
7.4 Fahrschul- und Reha-Kontingente gehören der jeweiligen Organisation. Teilnehmer erhalten daraus nur ein Buchungsrecht im freigegebenen Umfang; ein Anspruch auf Auszahlung oder Übertragung besteht nicht. Laufzeit und Abrechnung bestimmen sich nach der Organisationsvereinbarung.
7.5 Ein Guthaben vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin, Standort oder Simulator. Gute Fahrt 360 stellt jedoch angemessene Buchungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Gültigkeit bereit.
§ 8 Umbuchung, Stornierung und Nichterscheinen
8.1 Eine Umbuchung ist im Portal möglich, solange die für das gebuchte Produkt angezeigte Umbuchungsfrist nicht abgelaufen ist und ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist. Der bestehende QR-Code beziehungsweise Trainingscode bleibt gültig und verweist auf die aktualisierten Termindaten.
8.2 Standard-Stornoregel für Privatbuchungen: Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kann der Kunde kostenfrei stornieren. Eine bereits geleistete Zahlung wird über das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet; eine Paket- oder Kontingenteinheit wird wieder freigegeben.
8.3 Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann Gute Fahrt 360 100 % des vereinbarten Preises beziehungsweise die gebuchte Einheit als pauschalierten Ausfallersatz berechnen oder verbrauchen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird der Termin vollständig anderweitig vergeben, fällt kein Ausfallersatz an.
8.4 Als nicht erschienen gilt ein Teilnehmer, der spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn weder eingecheckt noch den Standort über eine erhebliche Verspätung informiert hat. Bei verspäteter Ankunft endet die Session grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt; ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
8.5 Abweichende Storno- und Erstattungsregeln für besondere Produkte oder Organisationsverträge sind zulässig, wenn sie vor der Buchung deutlich angezeigt werden. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben stets unberührt.
8.6 Erinnerungs- und Stornohinweise sind ein freiwilliger Service. Das Ausbleiben oder verspätete Eintreffen einer Erinnerung hebt einen bestätigten Termin und die Stornofrist nicht auf.
§ 9 Ankunft, Check-in und Sessionfreigabe
9.1 Teilnehmer sollen spätestens zehn Minuten vor Beginn am angegebenen Check-in-Punkt eintreffen und den persönlichen Sessionlink, QR-Code oder die Buchungsreferenz bereithalten.
9.2 Je nach Standort erfolgt der Check-in selbstständig oder mit Unterstützung des Standortpersonals. Gute Fahrt 360 darf zur Missbrauchsvermeidung eine Sicht- oder Identitätsprüfung verlangen. Der QR-Code allein berechtigt nicht zur Umgehung von Sicherheits- oder Freigabeschritten.
9.3 Eine Session darf erst nach Abschluss der angezeigten Sicherheits- und Nutzungshinweise gestartet werden. Festgestellte Vorschäden oder technische Auffälligkeiten sind vor Beginn zu melden.
9.4 Kann die Session wegen verspäteter Ankunft, fehlender erforderlicher Zustimmung, nicht bestandener Identitätsprüfung oder eines vom Teilnehmer zu vertretenden Sicherheitsverstoßes nicht beginnen, gilt § 8.3 entsprechend.
§ 10 Sicherheits- und Nutzungsregeln
10.1 Teilnehmer haben Anweisungen des Personals und die am Standort oder im Portal angezeigten Sicherheitsregeln zu befolgen. Simulator, VR-Brille, Monitore, Lenkrad, Pedale, Bedienelemente und sonstige Ausstattung sind sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu benutzen.
10.2 Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt. Gleiches gilt bei akuten Beschwerden, die eine sichere Nutzung erkennbar ausschließen.
10.3 Fahrsimulation und insbesondere VR können bei einzelnen Personen Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerz, Desorientierung oder andere Beschwerden auslösen. Teilnehmer müssen Beschwerden sofort mitteilen beziehungsweise die Session beenden. Bei bekannten Erkrankungen oder ausgeprägter Empfindlichkeit, die durch visuelle Reize oder Bewegungssimulation beeinflusst werden können, ist vor der Nutzung fachkundiger medizinischer Rat einzuholen.
10.4 Gute Fahrt 360 darf eine Session aus Sicherheitsgründen ablehnen, unterbrechen oder beenden. Beruht der Abbruch auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verstoß, besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch; der Nachweis eines geringeren Schadens nach § 8.3 bleibt möglich.
10.5 Essen, offene Getränke, Rauchen und eigenmächtige technische Veränderungen am Simulator sind im unmittelbaren Simulatorbereich untersagt. Begleitpersonen dürfen den Ablauf nicht stören und müssen die Standortregeln beachten.
§ 11 Minderjährige Teilnehmer
11.1 Minderjährige dürfen Simulatorleistungen nutzen, wenn das jeweilige Produkt für ihre Altersgruppe freigegeben ist und die erforderliche Einwilligung der gesetzlichen Vertretung vorliegt. Direkt kostenpflichtig buchen dürfen Minderjährige nur mit wirksamer Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
11.2 Erfolgt die Teilnahme über eine Fahrschule oder andere Organisation, ist diese für die ordnungsgemäße Einholung und Dokumentation der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich, soweit die individuelle Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
11.3 Gute Fahrt 360 kann die Vorlage einer Einwilligung oder einen geeigneten Alters- beziehungsweise Identitätsnachweis verlangen.
§ 12 Technische Störungen, Ausfall und Änderungen durch Gute Fahrt 360
12.1 Bei einer kurzfristigen technischen Störung darf Gute Fahrt 360 die Session unterbrechen, den Simulator wechseln, die ausgefallene Zeit nachholen oder eine gleichwertige Übung anbieten, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
12.2 Kann die gebuchte Leistung aus einem von Gute Fahrt 360 zu vertretenden Grund nicht oder nicht im Wesentlichen erbracht werden, erhält der Kunde nach seiner Wahl einen gleichwertigen Ersatztermin, die Rückgabe der verwendeten Einheit oder die Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Preises.
12.3 Muss Gute Fahrt 360 einen Termin wegen Defekt, Krankheit, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder eines sonstigen nicht vermeidbaren Ereignisses absagen, wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält Ersatztermin, Einheit oder Erstattung. Weitergehende Ansprüche bestehen nach Maßgabe von § 16.
12.4 Ein Wechsel auf einen technisch gleichwertigen Simulator am gebuchten Standort ist zulässig, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.
§ 13 Portalbetrieb und Verfügbarkeit
13.1 Gute Fahrt 360 betreibt das Portal mit angemessener technischer Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu jeder Zeit wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsupdates und Störungsbeseitigung können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
13.2 Bereits bestätigte Termine bleiben bei einer vorübergehenden Portalstörung bestehen. Kann der Kunde eine fristgerechte Stornierung nachweislich ausschließlich wegen einer von Gute Fahrt 360 zu vertretenden Portalstörung nicht vornehmen, wird die Stornierung so behandelt, als sei sie rechtzeitig eingegangen.
13.3 Automatisierte Zugriffe, Manipulationsversuche, Umgehung von Berechtigungen, Mehrfachverwendung eines Codes und jede Nutzung, die Betrieb oder Sicherheit beeinträchtigt, sind untersagt.
§ 14 Sperrung und Beendigung des Kontos
14.1 Gute Fahrt 360 darf ein Konto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine Sicherheitsgefährdung, unbefugte Zugriffe oder erhebliche Vertragsverstöße bestehen. Der Nutzer wird informiert, soweit dadurch die Sicherheitsmaßnahme nicht vereitelt wird.
14.2 Der Nutzer kann die Deaktivierung seines Kontos verlangen. Offene Buchungen, Zahlungsverpflichtungen, Erstattungsansprüche und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt. Noch gültige bezahlte Privatkundeneinheiten erlöschen nicht allein durch die Deaktivierung; ihre weitere Nutzung wird auf Anfrage ermöglicht.
14.3 Eine dauerhafte Beendigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Vor einer dauerhaften Sperrung erhält der Nutzer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht Gefahr im Verzug oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Verbrauchern steht bei einem online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die jeweils anwendbare Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss bereitgestellt und ist als Anlage 1 wiedergegeben.
15.2 Soweit eine konkret terminierte Leistung rechtlich als Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung einzuordnen ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das vertragliche Stornorecht nach § 8 bleibt bestehen.
15.3 Verlangt der Verbraucher, dass eine widerrufbare Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird hierfür eine ausdrückliche Erklärung eingeholt. Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn kann gesetzlicher Wertersatz für den bereits erbrachten Anteil anfallen.
15.4 Das Widerrufsrecht und die vertragliche Stornierung sind unterschiedliche Rechte. Gesetzliche Rechte werden durch die Storno- und No-Show-Regeln nicht eingeschränkt.
§ 16 Haftung
16.1 Gute Fahrt 360 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Gute Fahrt 360.
16.4 Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Anweisungen oder vorsätzliche Beschädigung verursachen. Normale Abnutzung und technische Defekte ohne Verschulden des Teilnehmers sind hiervon ausgenommen.
16.5 Eine im Simulator gezeigte Leistung begründet keine Haftung von Gute Fahrt 360 für spätere Entscheidungen oder Handlungen im realen Straßenverkehr.
§ 17 Datenschutz und Dokumentation
17.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://gutefahrt360.de/datenschutz/ verarbeitet.
17.2 Buchungs-, Zahlungs-, Check-in-, Einwilligungs- und Sicherheitsvorgänge dürfen im erforderlichen Umfang dokumentiert werden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben auch nach Kontodeaktivierung bestehen.
17.3 Bei einer bestätigten Organisationszuordnung dürfen die für Buchung, Kontingentverwaltung, Teilnahme und Betreuung erforderlichen Informationen den jeweils berechtigten Rollen der Organisation angezeigt werden. Umfang und Zweck ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der konkreten Organisationsbeziehung.
§ 18 Änderung dieser Bedingungen
18.1 Für eine konkrete Buchung gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Einzelverträge.
18.2 Gute Fahrt 360 darf die Nutzungsbedingungen für das kostenlose Kundenkonto mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder Funktionen erforderlich und dem Nutzer zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Gute Fahrt 360 ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
20.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Cottbus ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für widerrufbare Dienstleistungen
Diese Belehrung gilt nur, soweit für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Gute Fahrt UG (haftungsbeschränkt), Straße der Jugend 75, 03046 Cottbus, Telefon 0355 49481900, E-Mail info@gutefahrt360.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Sie können den Widerruf außerdem über die auf unserer Online-Benutzeroberfläche bereitgestellte Funktion „Vertrag widerrufen“ erklären. Wenn Sie diese Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis
Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.